Evangelische Versöhnungskirchengemeinde Völklingen






















Aktuelle Informationen


Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)


Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 04. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht.

Außerdem ist ein/e beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindeamt, Poststr. 48, 66333 Völklingen.

Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde, Poststr. 48, 66333 Völklingen abgegeben werden.

Wahlberechtigt ist, wer am 05. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
• Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat.
• zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
• am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 04. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindeamt, Poststr. 48, 66333 Völklingen zu den Öffnungszeiten ausgelegt.

Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Fördermittel für energetische Sanierung des Pfarrhauses



Ein Grundstück zur Erbpacht

Die Evangelische Versöhnungskirchengemeinde überlässt ein Grundstück zur Erbpacht für bis zu 99 Jahre.
Das Grundstück hat keinen Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss. Dieser kann aber beantragt werden.

Grundstück Heidstock
Ecke Haldenweg / Donaustraße, Größe: 1.496 m²
Erbpacht auf 99 Jahre
Preis ca. 6.700 Euro pro Jahr
Grundstück kann auch geteilt werden.

Interessenten wenden sich bitte an:
Ev. Versöhnungskirchengemeinde Völklingen,
Poststr. 48,
66333 Völklingen,
Tel. 06898/22137,
Mail: versoehnungskgm.voelklingen@ekir.de



Sollten Sie Fragen zu Veranstaltungen der Kichengemeinde bezüglich der aktuellen Coronasituation haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unter Tel. 06898/22137.

Informationen zu evangelischen Veranstaltungen und Angeboten auf der
Homepage der evangelischen Kirche im Saarland


Konzert


Hinweis in eigener Sache:


Der Chor der Versöhnungskirche
Der Chor der Versöhnungskirche sucht ständig neue Mit-SängerInnen aller Stimmlagen (vor allem natürlich Männerstimmen)!

Singen Sie gern und möchten den Chor unterstützen?
Wir freuen uns auf Sie!
Es ist auch möglich, projektweise mitzusingen.
Teilen Sie uns ihr Interesse ganz einfach über unser Gemeindeamt mit.





Wir freuen uns, wenn wir Sie zu unseren Veranstaltungen willkommen heißen dürfen